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Hilfe & Unterstützung
Hilfe bzw. Unterstützung für ihr Anliegen finden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönberg bei folgenden Personen bzw. Institutionen:
- Amt Schönberger Land
Was erledige ich wo? - Mängelmelder Amt Schönberger Land
Straßenschäden, Straßenbeleuchtung, Ampelanlage, Müllentsorgung, Schaden / öffentliches Gebäude, öffentliches Grün und Bäume, sonstiger Mangel - Breitbandausbau - Fragen, Sorgen, Hinweise und Nöte
Firma Pohl GmbH / Telefon 038461-911928 oder 038461-911929
weitere Infos ... - Stadtvertretung
- In jeder Sitzung der Ausschüsse gibt es den Tagesordnungspunkt: Einwohnerfragestunde
- Anfrage an die Gemeindevertreter der Stadt Schönberg
- bzw. Fraktionen (Parteien / Wählergruppen)
- Gemeindevertreter der Stadt Schönberg - Bürgermeister bzw. Stellvertreter
Sprechstunde Dienstags 16-18 Uhr im Rathaus, Am Markt
- Schiedsstelle
Beratungstermine nach Vereinbarung
Reden. Schlichten. Versöhnen. – In einer Schiedsstelle schlichten ehrenamtliche Schiedsfrauen und Schiedsmänner Streitigkeiten zwischen Bürgern. Oftmals ist der erste Weg in diese Schiedsstelle der schnellste zur Beilegung eines Streits. Die Lösung wird zudem unbürokratisch und kostengünstig gefunden. Generell empiehlt es sich, eine Schiedsstelle aufzusuchen, bevor ein Rechtsanwalt oder ein Gericht in Anspruch genommen wird.
In dringenden Fällen 110 wählen
Verwaltungsgebäude Schönberg
Dassower Str. 4
23923 Schönberg
Karte anzeigen
Telefon: 038828 234804
Fax: 038828 234804
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Verwaltungsgebäude Schönberg
Dassower Str. 4
23923 Schönberg
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Telefon: 038828 234804
Fax: 038828 234804
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- Polizeistation Schönberg
Sprechzeiten für den Kontaktbeamten
im Amtsgebäude Dassower Straße 4
Dienstags von 14-18 Uhr
Donnerstag 10-12 Uhr - Bürgerbeauftragter (Schwerin)
Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren, in sozialen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen sowie insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen.
(Nach Artikel 36 der Landesverfassung und dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz M-V) - Fachdienst Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht übt die Rechtsaufsicht für die kreisangehörigen Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts aus.