Grundstückseigentümer sind verpflichtet im Zuge der Grundsteuerreform eine Feststellungserklärung an das jeweilige Finanzamt abzugeben. Grundsätzlich soll die Feststellungserklärung über das Online-Verfahren ELSTER erfolgen und eine Ausnahme kann nur auf Grund einer Härtefallregelung bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden.
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