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Förderrichtlinie Stadt Schönberg

Ziel

Gefördert werden insbesondere nachhaltige Maßnahmen und Projekte, die im geistigen, kulturellen, sportlichen und sozialen lnteresse der Bürger Schönbergs sind und eine umfassende Breitenwirkung haben.

Richtlinie

Antragsverfahren

Antragsfrist ist der 01.02. des laufenden Jahres

Anträge auf finanzielle Zuwendung sollen bis zum 01. Februar des laufenden Jahres beim Amt Schönberger Land eingereicht werden. Der zuständige Ausschuss entscheidet bis spätestens 31. Mai des laufenden Jahres über die Vergabe der Fördermittel.



Dokumente

Dokument anzeigen: Förderrichtlinie Vereine und Projekte Schönberg
01.01.2025
Gefördert werden insbesondere nachhaltige Maßnahmen und Projekte, die im geistigen, kulturellen, sportlichen und sozialen lnteresse der Bürger Schönbergs sind und eine umfassende Breitenwirkung haben.

PDF, 933 kB
Dokument anzeigen: Antrag - Förderung sozialer und kultureller Projekte - ausfüllbares PDF
28.06.2022
Antrag zur Förderung von Vereinen und Projekten vom 28.06.2022 als ausfüllbares PDF.

PDF, 100 kB


29.01.2025