Förderrichtlinie Stadt Schönberg
Ziel
Gefördert werden insbesondere nachhaltige Maßnahmen und Projekte, die im geistigen, kulturellen, sportlichen und sozialen lnteresse der Bürger Schönbergs sind und eine umfassende Breitenwirkung haben.
Antragsverfahren
Antragsfrist ist der 01.02. des laufenden Jahres
Anträge auf finanzielle Zuwendung sollen bis zum 01. Februar des laufenden Jahres beim Amt Schönberger Land eingereicht werden. Der zuständige Ausschuss entscheidet bis spätestens 31. Mai des laufenden Jahres über die Vergabe der Fördermittel.