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Förderung sozialer und kultureller Projekte

lm Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt die Stadt Schönberg nach Maßgabe der Richtlinie Förderungen für die Vorbereitung und Durchführung sozialer und kultureller Projekte.
  • Förderfähig sind lnstitutionen und Projekte, die von besonderer sozialer oder kultureller Bedeutung und im öffentlichen Interesse des städtischen Zusammenlebens sind.
  • Antragsfrist ist der 31.01. des laufenden Jahres

weitere Info und der Antrag als ausfüllbares PDF


01.01.2024