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Förderung sozialer und kultureller Projekte

lm Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt die Stadt Schönberg nach Maßgabe der Richtlinie Förderungen für die Vorbereitung und Durchführung sozialer und kultureller Projekte.

Allgemeine Fördergrundsätze

  • Förderfähig sind lnstitutionen und Projekte, die von besonderer sozialer oder kultureller Bedeutung und im öffentlichen interesse des städtischen Zusammenlebens sind.
  • Die Projekte müssen einen räumlichen und inhaltlichen Bezug zur Stadt Schönberg aufweisen.
  • Zuwendungen auf Basis der Richtlinie sind grundsätzlich komplementär einsetzbar zu weiteren Förderungen Dritter.
  • Gewährte Förderungen führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderungen in den Folgejahren.

Antragsverfahren/ Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsfrist ist der 31.01. des laufenden Jahres

Das Antragsformular ist mit Originalunterschrift beim Amt Schönberger Land, Stadt Schönberg, Am Markt 15 in 23923 Schönberg einzureichen.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle weiteren Einnahmequellen darzustellen, z.B. Einnahmen durch Erhebung von Eintrittsgeldern oder weitere Zuwendungen Dritter.

Der Antrag hat folgende inhaltliche Anforderungen zu erfüllen:

  1. Projektbeschreibung und Zeitablauf
  2. Aufstellung aller Projektausgaben
  3. Aufstellung aller Einnahmen und Zuschüsse
  4. beantragte bzw. in Aussicht gestellte oder bereits zugesagte Mittel Dritter sind in der Gesamtfinanzierung darzustellen
  5. Nachweis der Vereins- oder Unternehmenseigenschaften durch Vorlage des entsprechenden Registerauszuges

Dokumente

Dokument anzeigen: Antrag - Förderung sozialer und kultureller Projekte - ausfüllbares PDF
28.06.2022
Antrag zur Förderung sozialer und kultureller Projekte vom 28.06.2022 als ausfüllbares PDF.

PDF, 100 kB