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01.02.2021

Bekanntmachung Offerte Bürgerwindpark Schönberg

Liebe Schönbergerinnen und Schönberger,
liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Ortsteile,

aufgrund von Nachfragen zum Bürgerwindpark, weil die schriftlichen Unterlagen teilweise nicht alle kaufberechtigten Bürger:innen erreicht haben sollen, hier nochmal die wichtigsten Informationen:

Im neuen Amtsblatt unter stadt-schoenberg.de/amtsblatt finden sie auf S. 27 die Anzeige: Bekanntmachung Offerte Bürgerwindpark Schönberg
Die Informationsveranstaltung für alle Kaufberechtigte findet am 04.02.2021 von 18–20 Uhr online statt.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden sie unter: buergerbeteiligung.naturenergie-hannover.de

Wie kann ich an der Infomationsveranstaltung teilnehmen?

Wer ist kaufberechtigt nach § 5 Abs. 1 BüGembeteilG M-V:
Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben.
(Quelle: regierung-mv.de/Landesregierung/...Bürgerbeteiligungsgesetz)

Herzliche Grüße, Ihr Bürgermeister

Stephan Korn


Wappen der Stadt Schönberg