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Flächennutzungsplan Auskunft

Volltext

Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Erforderliche Unterlagen

Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Fristen

Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.

Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Verfahrensablauf

 1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
 2. Erarbeitung des Plankonzepts
 3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
 5. Überarbeitung des Plankonzepts
 6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 7. Überarbeitung des Plankonzepts
 8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
 9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
 

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens

Zuständige Stelle

Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt