AUSSCHREIBUNG für das Amt der vorsitzenden Schiedsperson für den Amtsbereich Schönberger Land
In der Schiedsstelle des Amtes Schönberger Land ist zum 09.05.2024 die Stelle der vorsitzenden Schiedsperson (m/w/d) zu besetzen.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die mindestens 25 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Weiterhin soll es sich um Personen handeln, die Ansehen genießen und fähig sind, die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen und den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land auf fünf Jahre und ist durch den Direktor des Amtsgerichtes Wismar zu bestätigen. Anschließend erfolgt die Berufung in das Amt sowie die Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichts.
Interessierte für das Ehrenamt können sich bis zum 29.02.2024 schriftlich beim
Amt Schönberger Land
FB III Ordnung und Soziales
Bewerbung vorsitzende Schiedsperson
Am Markt 15 in 23923 Schönberg
oder per mail an: a.surkamp@schoenberger-land.de
bewerben. Der formlosen Bewerbung soll ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden. Gern können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers geben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Surkamp im Amtsgebäude in Schönberg, Dassower Straße 4, Zimmer 104, oder telefonisch unter (038828) 330-1300.
Schönberg, den 15. Januar 2024