In der Schiedsstelle des Amtes Schönberger Land ist zum 08.02.2027 die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d) zu besetzen. Das Ehrenamt der Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die mindestens 25 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Weiterhin soll es sich um Personen handeln, die Ansehen genießen und fähig sind, die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen und den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen.
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