Bei einem Besuch der Amtsverwaltung gilt folgende Regelung
Um Wartezeiten sowie Ansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden, werden Verwaltungsdienstleistungen (persönlicher Besucherverkehr) nach wie vor nur mit vorheriger bürgerfreundlicher Terminvereinbarung angeboten.
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Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg