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Dienstag und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Zuständig für 12 Dienstleistungen
Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Entgelt für Wasserentnahme - Berechnung
Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser
Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige
Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind - Erteilung
Gewässerschutzbeauftragter § 64 WHG
Indirekteinleitung § 42 LWaG, §§ 58, 59 WHG
Planfeststellung, Plangenehmigung Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten