Seiteninhalt

Bei einem Besuch der Amtsverwaltung gilt folgende Regelung

Um Wartezeiten sowie Ansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden, werden Verwaltungsdienstleistungen (persönlicher Besucherverkehr) nach wie vor nur mit vorheriger bürgerfreundlicher Terminvereinbarung angeboten.

Hierfür steht Ihnen die Online-Terminvergabe zur Verfügung oder Sie erreichen uns telefonisch bzw. per E-Mail.