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Soforthilfe für Vereine durch die Ehrenamtsstiftung MV - jetzt beantragen

Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen.

Zum Antrag: www.ehrenamtsstiftung-mv.de/foerderung/soforthilfe/

Das Land MV stellt der Ehrenamtsstiftung dafür aus dem Sozialfonds 500.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, in besonderen Fällen bis max. 3.000 Euro.

Wappen der Stadt Schönberg

15.04.2020