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Fax: 038828 330-175
info@schoenberger-land.de
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Hinweis zum Besuch des Einwohnermeldeamts
Das Einwohnermeldeamt kann donnerstags ab dem 11.09.25 ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anliegen ausschließlich während der geltenden Servicezeiten erfolgt. Ein Anspruch auf eine Bearbeitung am selben Tag besteht nicht. Bei erhöhtem Besucheraufkommen kann es zu längeren Wartezeiten oder einer Begrenzung der Annahme kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Servicezeiten
Die Fachbereiche und Sachgebiete sind grundsätzlich an folgenden Tagen für Sie da:
- Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Postanschrift
Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren:
Amt Schönberger Land
Am Markt 15
23923 Schönberg
Zuständig für 14 Dienstleistungen
Beglaubigung der Unterschrift beantragen
Beglaubigung von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen beantragen
Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
Standesamtliche Trauung bei deutschen Staatsbürgern
Standesamtliche Trauung mit ausländischem Partner
Standesamtliche Trauung mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Standesamtliche Trauung mit sorgeberechtigtem Partner