Förderung sozialer und kultureller Projekte
- Förderfähig sind lnstitutionen und Projekte, die von besonderer sozialer oder kultureller Bedeutung und im öffentlichen Interesse des städtischen Zusammenlebens sind.
- Antragsfrist ist der 31.01. des laufenden Jahres
weitere Info und der Antrag als ausfüllbares PDF