Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B CD E F G H I JK L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen

Volltext

Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

  • Gebühr: 51,00 - 293,00 Euro

Fristen

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden unterstützen bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist Ihre Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Antragsbearbeitung das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll, zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern