Hundehaltung Prüfung Wesensprüfung von gefährlichen Hunden
Allgemeine Informationen
Hunde der Rassen und Gruppen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen gelten grundsätzlich als gefährliche Hunde. Ihre Gefährlichkeit kann im Einzelfall durch eine Verhaltensprüfung (Wesensprüfung) widerlegt werden. Dann gelten für das Führen und Halten weniger strenge Vorgaben.
Erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.
Voraussetzungen
Das Nichtvorliegen gefahrdrohender Eigenschaften muss mit einer Wesensprüfung nachgewiesen werden.
Die Wesensprüfung darf bei jungen Hunden erst dann durchgeführt werden, wenn sich die für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgebenden Eigenschaften und Verhaltensweisen bereits hinreichend manifestiert haben.
Kosten
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.
Fristen
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.
Hinweise
Die Bescheinigung über das Nichtvorliegen gefahrdrohender Eigenschaften gilt für fünf Jahre und muss dann erneuert werden. Auch bei einem Halterwechsel verliert sie ihre Gültigkeit und muss erneuert werden.