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Gehwegschaden melden

Volltext

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan 

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Ansprechpunkt

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)