Auskünfte über Alteigentümer, historische Unterlagen aus dem Kataster
Allgemeine Informationen
Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.
Der Nachweis der Eigentümer, getrennt nach den Zeiträumen der jeweiligen Eintragung stützt sich auf folgende Unterlagen, die in den Archiven der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden vorhanden sind:
- Flurregister aus der Zeit Anfang 1900,
- Flurbücher (Aufstellung in den 50'er Jahren),
- Liegenschaftsblätter (Bestandsblätter) und
- Liegenschaftsbuch.
Die Grundstückshistorie (Wann oder aus welchem anderen Grundstück ist das heutige Grundstück entstanden?) wird auf der Basis folgender Unterlagen recherchiert:
- Liegenschaftskarten (Flurkarten) aus unterschiedlichen Zeiträumen,
- dem Vermessungszahlenwerk (Fortführungsrisse),
- dem Flurregister, den Flurbüchern und Veränderungsnachweisen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018
- Landesverwaltungskostengesetz (VwKostG M-V) vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. S.366/435), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666,671)
Verfahrensablauf
Antragstellung (am besten persönlich in der Auskunft der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Zusammenstellen der Unterlagen, Versand der Unterlagen und des Gebührenbescheides