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Information zur Umsetzung der Grundsteuerreform in MV

Grundstückseigentümer sind verpflichtet im Zuge der Grundsteuerreform eine Feststellungserklärung an das jeweilige Finanzamt abzugeben. Grundsätzlich soll die Feststellungserklärung über das Online-Verfahren ELSTER erfolgen und eine Ausnahme kann nur auf Grund einer Härtefallregelung bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Die technische Möglichkeit die Feststellungserklärung online über ELSTER abzugeben besteht erst ab dem 01.07.2022.

Da vermehrt Fragen zu der Feststellungserklärung aufkommen und die Telefonhotlines der Finanzämter gegenwärtig überlastet sind, wird darum gebeten, Ihre Anfragen erst in ein bis zwei Wochen an das zuständige Finanzamt zu richten. Es besteht auch die Möglichkeit, sich schriftlich mit den Anfragen an das zuständige Finanzamt unter Angabe des Aktenzeichens zu wenden.

Anfragen zur Grundsteuerreform darf das Amt Schönberger Land wegen des Verbots der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen nicht bearbeiten.

Weitere Hinweise und Erklärvideos finden Sie auf der Seite www.steuerportal-mv.de.

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