Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr - Bescheinigung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation. Für den Zugang zum Erwerb der Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Die Grundqualifikation kann erworben werden durch
- Prüfung zur Grundqualifikation
- beschleunigte Grundqualifikation
- spezifische Berufsausbildung
Zu a: Der Erwerb erfolgt durch das erfolgreiche Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Zu b: Der Erwerb erfolgt durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der zuständigen IHK.
Zu c: Durch Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, kann ebenfalls die Grundqualifikation erworben werden. Die Anerkennung der Berufskraftfahrerausbildung umfasst den Personen- und Güterkraftverkehr, während die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb sich nur auf den Personenverkehr bezieht.
Die Prüfungsbescheinigung der IHK dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Prüfungsgebühren sind durch die IHKs unterschiedlich geregelt und können bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Kammer erfragt werden.
Die Höhe der Gebühr für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).