Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
Volltext
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Erforderliche Unterlagen
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
Kopie des Stellvertretungsvertrages
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103 - 931 Euro
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.