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Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung
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Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde