Detailansicht
Öffnungszeiten
Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet:
- Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag geschlossen
Postanschrift
Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren:
Amt Schönberger Land
Am Markt 15
23923 Schönberg
Zuständig für 59 Dienstleistungen
Abmeldung bei der Meldebehörde
Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
Anmeldung in einer anderen Gemeinde
Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen
Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
einfache Melderegisterauskunft
Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen
Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragen
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
Fundtier anzeigen und unterbringen lassen
Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig
Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
Hunde: Gewerbsmäßige Haltung - Erlaubnis
Kindereinträge im Reisepass der Eltern
Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
Reisegewerbekarte Verlängerung
Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Spielhalle - Betriebserlaubnis
Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung
Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Wohnung - Abmelden der Hauptwohnung
Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
Zuverlässigkeitsüberprüfung (überwachungspflichtiges Gewerbe § 38 GewO)