Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B CD E F G H I JK L M N OP QR S T U V W XYZ Alle

Gewerbe ummelden

Volltext

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird beziehungsweise der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Gleichfalls die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit die Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
  • weitere Unterlagen oder Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 EUR erhoben.

  • Gebühr: 27,00 Euro
  • Gebühr: 27,00 Euro

Fristen

Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.

Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.

Unterstützende Institutionen

  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern (HWK)
  • Landkreise und kreisfreie Städte
  • zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden

Verfahrensablauf

Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. 

Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten". 

Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. 

Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.

Zuständige Stelle

  • Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte 
  • Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
  • Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden