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Mängelmelder

StraßenschädenSchlaglöcher Palinger Weg, Verbindung Herrnburg - Palingen

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 12.10.2021
Kategorie: Straßenschäden
- Bisher wurde kein Ort ermittelt! -

Seit einigen Jahren wird die Berme am Palinger Weg immer schlechter befahrbar. Da die Straße zu schmal ist, um sich zu begegnen, muss die Berme aber genutzt werden. Die Berme wird in großen, unregelmäßigen Abständen von einem Mitarbeiter der Gemeinde besucht. Dieser schüttet vom Kipplaster aus Grobschotter in die Löcher in der Berme, fährt mit dem Laster ein paar Mal über den entstandenen Haufen und das war alles. Dieses Verfahren wendet er für einen Teil des Weges an, die restlichen Löcher bleiben so tief, wie sie zuvor waren. Dadurch entsteht eine vollkommen unübersichtliche Situation für den Verkehr, weil insbesondere Nachts nicht erkennbar ist, wo sich noch höhere Haufen befinden, die nur mit 10 km/h befahren werden können, wo sich Löcher befinden und an welchen Stellen die Löcher so ausgefahren sind, dass nur ein noch weiteres Ausweichen in Richtung Feld möglich ist. Die Autos nehmen dadurch Schaden. Weiterhin ist es so, dass der verwendete Grobschotter teilweise pflaumengroße Steine enthält, die bei zu schneller Überfahrt durch ein Auto hoch geschleudert werden und regelmäßig für Radfahrende eine Gefahr darstellen. Weiterhin sackt die Berme im Verhältnis zum Asphalt immer weiter ab, so dass das Zurückfahren auf den Asphalt für die Reifen teilweise eine Tortur ist. All diesem ist auch durch stark verringerte Geschwindigkeit nicht beizukommen, erst recht natürlich nicht bei normaler Geschwindigkeit von z.b. 50 km/h. Ich fordere die Gemeinde dringend auf, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und die Berme beidseitig in einen DAUERHAFT verkehrstüchtigen Zustand zu bringen

Bearbeitung:

12.10.2021 16:09 / Stellungnahme
Aktueller Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Die Bankettschäden wurden beseitigt.
06.08.2021 12:40 / Stellungnahme
Aktueller Status: In Bearbeitung
Meldung: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ein Auftrag zur Mängelbeseitigung ist bereits vergeben. Ich weise aber auch auf die Eigensorgfalt (!) der am Verkehr teilnehmenden Personen hin. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz haben Verkehrsteilnehmer die Pflicht, ihr Fahrverhalten den jeweiligen Straßenverhältnissen anzupassen, insbesondere bei Straßen und Wegen, die quasi vor sich selber warnen.

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