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09. Integration von Kindern mit Migrationshintergrund

09. Integration von Kindern mit Migrationshintergrund

Alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf individuelle Förderung.

Kinder, die Deutsch als weitere Sprache erlernen, werden besonders unterstützt.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 14.02.2011