Von den 8 Wohneinheiten sind derzeit 2 vermietet. Die jährliche Mieteinnahme beläuft sich zurzeit auf ca. 4.500 €/Nettokaltmiete.
Die anschließenden Verkaufsbedingungen zur Ausschreibung des Objektes 23936 Grieben, Hauptstraße 9 und 10 sind Grundlage für die Veräußerung des Grundstückes durch die Gemeinde Grieben.
I. Eigentumsverhältnisse
Das vorbezeichnete Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Grieben. Es ist eingetragen im Grundbuch von Grieben Blatt-Nr. 01083.
Es handelt sich um die Flur 2, Gemarkung Grieben, Flurstück 82 in einer Größe von 1.700 m².
II. Gebäudebeschreibung und Nutzungsverhältnisse
Das Grundstück ist bebaut mit zwei 4 WE-Blöcken. Aufgrund des erheblichen Instandsetzungsrückstaus sind die Gebäude nur teilweise bewohnt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Garagenkomplex. Das Grundstück ist minimal durch den Garagenkomplex des Nachbargrundstückes bebaut.
III. Verkaufsbedingungen
1. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sach- und Rechtsmängel, Größe, Güte und Beschaffenheit, weitere Bebaubarkeit oder sonstige Eigenschaften des Verkaufsgegenstandes.
2. Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, einschließlich Gebühren, Vermessungs- und Vermarktungskosten (so sie anfallen), Grunderwerbssteuer sowie die Kosten der Ausschreibung gehen zu Lasten des Erwerbers.
3. Die durch die Gemeinde Grieben für das laufende Jahr bereits gezahlte Gebäudehaftpflichtversicherung ist durch den Erwerber teilweise zu erstatten. In den notariellen Kaufvertrag wird eine Mehrerlösklausel vereinbart, für den Fall, dass das Grundstück innerhalb der nächsten 5 Jahre weiter veräußert wird, nach Vertragsabschluss.
4. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrages auf das Anderkonto des Notars einzuzahlen. Die Zinsen des Notaranderkontos stehen dem Veräußerer zu. Der Kaufpreis ist vom Anderkonto an den Veräußerer auszahlbar binnen 1 Monats nach Zugang der Mitteilung des Notars, dass
a) Die Lastenfreistellungserklärungen dem Notar treuhänderisch vorliegen.
b) Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen, einschließlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest-mecklenburg und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
5. Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt mit dem auf den Vertragsabschluss folgenden Monatsersten.
6. Mit dem Zeitpunkt der Übergabe übernimmt der Erwerber die Verkehrssicherungspflicht einschließlich der Gebäudehaftpflichtversicherung.
7. Sämtliche künftige Erschließungsbeiträge gehen ab Übergabe zu Lasten des Erwerbers.
8. Der Erwerber verpflichtet sich, etwaige mit dem Kaufgegenstand verbundene Dienstbarkeiten, Leitungs- und sonstige Rechte zu übernehmen und auf Verlangen der Berechtigten in deren dingliche Absicherung einzuwilligen.
IV. Besichtigung
Die Besichtigung erfolgt nach Absprache mit dem Amt Schönberger Land, 23923 Schönberg, Am Markt 15 unter der Telefon-Nr. 038828/330-150 oder 155.
V. Kaufpreisangebot
Der Wert des Grundstücks beträgt 26.500 €. Angebote mit genauer Kaufpreisangabe sind abzugeben bis zum 18. Mai 2012.
Das Kaufpreisangebot ist eindeutig zu fassen und der Umschlag hat die Aufschrift
„
Ausschreibung Grundstück in Grieben Hauptstraße 9 und 10“ Zu tragen und ist verschlossen zu übersenden.
Über die Vergabe des Objektes entscheidet die Gemeindevertretung und die Vergabe erfolgt nicht am Eröffnungstermin.
Die Annahme eines anderen als des Höchstgebotes bleibt vorbehalten.
Die Eröffnung der Kaufpreisangebote erfolgt im Amt Schönberger Land, 23923 Schönberg, Am Markt 15, am Dienstag, den
22. Mai 2012 um 14.00 Uhr im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich Gemeindeentwicklung.
Grieben, den 25. April 2012
gez. Lenschow
Bürgermeister