Das Amt Schönberger Land hat sich zum 01. Januar 2004 aus den zuvor eigenständigen Verwaltungen Amt Schönberg-Land und der Stadt Schönberg gebildet. Zum 01. Januar 2005 kamen dann die Gemeinde Selmsdorf und die Stadt Dassow aus dem ehemaligen Amt Ostseestrand hinzu. Von der Amtsverwaltung werden mehr als 19.000 Einwohner betreut. Der Verwaltungssitz des Amtes befindet sich in der Stadt Schönberg.
Aufgaben
Das Amt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das aus Gemeinden des Landkreises Nordwestmecklenburg besteht. Es dient der Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung im ländlichen Raum. Das Amt bereitet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Beschlüsse und Entscheidungen der Gemeindeorgane vor und führt sie aus. Das Amt besorgt die Kassengeschäfte und führt das Rechnungswesen sowie die Veranlagung und Erhebung der Gemeindeabgaben für die amtsangehörigen Gemeinden. Es bereitet für diese die Aufstellung der Haushaltspläne vor. Das Amt ist Träger der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, d. h. es erledigt öffentlichen Aufgaben die durch Gesetz oder Rechtsverordnung zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
Organe
Organe des Amtes sind der Amtsausschuss und der Amtsvorsteher. Der Amtsausschuss ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des Amtes sowie oberste Dienstbehörde. Er bestellt den leitenden Verwaltungsbeamten. Der Amtsvorsteher führt den Vorsitz im Amtsausschuss. Er vertritt den Amtsausschuss nach außen. Der Amtsvorsteher leitet die Verwaltung des Amtes. Er bereitet die Beschlüsse des Amtsauschusses vor und führt sie aus. Der Amtsvorsteher führt die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch.